Der Traktorführerschein & Bagger-Führerschein
Ob zuhause am Hof oder für den Einsatz im Beruf: eine solide Ausbildung für den Traktorführerschein ist durch nichts zu ersetzen!
Mit 15,5 Jahre kannst du die Ausbildung für den Traktorführerschein bzw. Baggerführerschein begonnen werden. Dies beinhaltet jegliche Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Was bekommst du beim Traktorschein?
8/20 Theorie Einheiten
8 Theorie Einheiten mit vorhandenem Grundwissen
spezifischer Theorieunterricht für das lenken von Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Traktor / Bagger)
20 Theorie Einheiten bei Ersterteilung eines Traktorführerscheines
Straßenverkehrsordnung (Verkehrszeichen, Fahrordnung), Technik, Fahrmechanik sowie Fahrdynamik
Prüfungsvorbereitung Theorie
Prüfungssimulation am Computer mit Tipps für die positive Prüfung.
4 Praxis Einheiten
Praxisnahe Ausbildung für Bau- und Landwirtschaft
Theorieprüfung
Prüfung wird am Computer in der Fahrschule durchgeführt.
Praxisprüfung Traktorführerschein
Die Praxisprüfung kann nach dem absolvierten Kurs sowie der bestandenen Theorieprüfung ab dem 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Preis: ab 599 €
Preis inkl. MwSt.
Vorrausetzungen für den Traktorführerschein
- Du kannst mit 17.5 Jahren mit der Ausbildung beginnen.
- Begleitperson
BegleiterInnen (max. 2 sind erlaubt), benötigen eine persönliche Beziehung zum Fahrschüler oder der Fahrschülerin. Der Führerschein der Klasse B muss seit 7 Jahren in Besitz sein (5 Jahre davon in Österreich) sowie die letzten 3 Jahre dürfen keine gröberen Verstöße gegen das Gesetz begangen worden sein.
Eine theoretische Einweisung in der Fahrschule (1 Stunde) für SchülerInnen und BegleiterInnen ist notwendig. Hierbei ist der Führerschein und bei getrenntem Wohnsitz der Meldezettel der Begleitperson mitzubringen.
Nebenkosten
- Ärztliches Gutachten (€ 35.-)
Das ärztliche Gutachten wird direkt an den Arzt oder die Ärztin bezahlt. Die E-Card wird nicht berücksichtigt. Das Gutachten wird bereits zu Beginn der Ausbildung benötigt.
- Erste-Hilfe-Kurs (€ 50.-)
Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs werden direkt an das Rote Kreuz entrichtet. Das Mitbringen des Bescheids eines bereits abgeleisteten Kurses ist für die Behörde notwendig.
- Behördengebühren (min. € 131,50)
Die Behördengebühren setzen sich zusammen aus € 11,- Theoriegebühren, € 60,- für die praktische Prüfung und € 60,50 für die Erstausstellung der Scheckkarte des Führerscheins.