Häufig gestellte Fragen

FAQs

Eine Antwort auf jede Frage

In unserer FAQ (engl. Frequently Asked Questions für häufig gestellte Fragen) findest du eine Liste von praktischen Antworten zu viele deiner Fragen in Bezug auf den Führerschein, unsere Fahrschule und die Ausbildung.

Allgemeines

Eine Liste der gerichtlich beeideten Dolmetscher für Führerscheinprüfungen liegt bei uns in der Fahrschule auf. Wir sind gerne bereit, einen Dolmetscher für dich zu organisieren.

Neben den Perfektionsfahrten bieten wir auch Fahrsicherheitstraining für dich in unserer Fahrschule an. Solltest du das Fahrsicherheitstraining noch nicht als günstiges Mehrphasenpaket zu deiner Ausbildung dazu gebucht haben, wende dich bitte direkt an uns für ein entsprechendes Angebot.

Unsere Fahrschule hat ihren eigenen Übungsplatz direkt in Graz. Dieser wird nicht mit anderen Fahrschulen geteilt, du bist dort also jederzeit ungestört auf ca. 3.000 m² direkt in der Triester Straße.

Weitere Informationen: Übungsplatz

Auch ohne das du gerade eine Führerscheinausbildung bei uns absolvierst, kann der Übungsplatz gegen eine Gebühr genutzt werden.

Weitere Informationen: Übungsplatz

Ja, über unsere Fahrlehrerakademie von QUO VADIS bieten wir die Ausbildung zum FahrlehrerIn oder FahrschullehrerIn aus.

Weitere Informationen: Fahrlehrerakademie

Ausbildung

  • Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass/Personalausweis
  • Meldebestätigung / Meldezettel
  • Ärztliches Gutachten (einmal wöchentlich organisieren wir dir einen Arzt, bei dem du diese Untersuchung durchführen lassen)
  • 2x Passfoto (in Hochformat, 35x45mm, nicht älter als 6 Monate)
  • Erste-Hilfe-Kurs (es finden regelmäßig Kurse bei uns in der Fahrschule statt)
  • Erste-Hilfe-Nachweis (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über akademischen Grad (falls vorhanden)
  • Aufenthaltstitel / Visum (falls benötigt)
  • Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass/Personalausweis
  • Führerschein (falls bereits aufrechte Lenkberechtigung vorhanden)

In unseren Kursen bereiten wir dich bestmöglich auf die Praxisprüfung vor. Auf unserem Übungsplatz kannst du jederzeit die geforderten Fahrmanöver trainieren und mit unserem Dokument, das dich auf die Fragen der Praxisprüfung eingeht, bist du auch für diesen Teil vorbereitet.

Nein, leider nicht. Das ärztliche Gutachten muss bei einem anderen praktischen Arzt eingeholt werden.

Wir bieten dir jedoch dieses Gutachten direkt bei uns in der Fahrschule an. Unser eigener Arzt MR Dr. med. Athanasius Puskuris ist der ehemalige Team-Arzt des SK Sturm und Allgemeinmediziner mit eigener Ordination in Raaba.

Die Termine für das ärztliche Gutachten findest du in unserem Terminkalender.

Wichtig: Das ärztliche Gutachten ist nur 18-Monate (1,5 Jahre) gültig!

Gesetzliches

Wenn du einen Führerschein aus dem EU-Ausland besitzt und in Österreich gemeldet bist, melde dich bitte zuerst bei der Landespolizeidirektion und mach einen Termin für die Beglaubigung deines Führerscheines aus.

Der Führerschein wird in der Regel auf Echtheit überprüft und dann ist es je nach Herkunftsland möglich, nur die praktische Prüfung zu machen oder die gesamte Ausbildung.

Danach nimm gerne mit uns Kontakt auf, wir organisieren auf Wunsch einen Dolmetscher, bereiten dich auf die Fahrprüfung vor und begleiten dich im gesamten Weg.

 

Das Praxisprüfungspaket beinhaltet: 

  • 2 Fahrlektionen
  • Praktische + theoretische Prüfungsvorbereitung
  • Praktische Prüfung
  • Prüfungsfahrt

Preisinformationen bekommst du bei uns auf Anfrage.

Jeder neue Führerschein (alle Führerscheinklassen, außer Klasse AM und Klasse F) ist in den ersten drei Jahren ein Probeführerschein. Bei L17 und Klasse A1 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag. Siehe Quelle: HELP.gv.at

Innerhalb der Probezeit gilt grundsätzlich ein absolutes Alkoholverbot. Per Gesetz ist eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille festgelegt. Siehe Quelle: HELP.gv.at

Das Gutachten ist 18 Monate gültig.

4 Wochen ab Ausstellung in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Nein, Auslandsreisen sind nur mit dem Scheckkartenführerschein möglich.

Mehrphasenausbildung

  • Innerhalb des 1. Jahres nach Führerscheinausstellung beginnt die 2. Ausbildungsphase und besteht aus 3 Teilen. Die Probezeit beginnt nach Ausstellung des Führerscheins und dauert 3 Jahre.

    Führerscheinklasse B: Auto

    1. Perfektionsfahrt Teil 1: 2 bis 4 Monate nach bestandener Prüfung
    2. Fahrsicherheitstraining: 3 bis 9 Monate nach bestandener Prüfung
    3. Perfektionsfahrt Teil 2: 6 bis 12 Monate nach bestandener Prüfung
  • Innerhalb des 1. Jahres nach Führerscheinausstellung beginnt die 2. Ausbildungsphase und besteht aus 2 Teilen. Die Probezeit beginnt nach Ausstellung des Führerscheins und dauert 3 Jahre.

    Führerscheinklasse L-17: Auto

    1. Fahrsicherheitstraining: 3 bis 9 Monate nach bestandener Prüfung
    2. Perfektionsfahrt Teil 2: 6 bis 12 Monate nach bestandener Prüfung
  • Innerhalb des 1. Jahres nach Führerscheinausstellung beginnt die 2. Ausbildungsphase und besteht aus 2 Teilen. Die Probezeit beginnt nach Ausstellung des Führerscheins und dauert 3 Jahre.

    Führerscheinklasse A: Motorrad

    1. Fahrsicherheitstraining: 3 bis 9 Monate nach bestandener Prüfung
    2. Perfektionsfahrt Teil 2: 6 bis 12 Monate nach bestandener Prüfung

Werden eine oder mehrere der vorgesehenen Stufen trotz Verständigung der Behörde unter Setzung von Nachfristen nicht absolviert, kann es schließlich zum Entzug der Lenkerberechtigung und zur Verlängerung der Probezeit kommen. Also versäume deine Termine der MPA nicht.

Nein, leider nicht. Das ärztliche Gutachten muss bei einem anderen praktischen Arzt eingeholt werden.

Wir bieten dir jedoch dieses Gutachten direkt bei uns in der Fahrschule an. Unser eigener Arzt MR Dr. med. Athanasius Puskuris ist der ehemalige Team-Arzt des SK Sturm und Allgemeinmediziner mit eigener Ordination in Raaba.

Die Termine für das ärztliche Gutachten findest du in unserem Terminkalender.

Wichtig: Das ärztliche Gutachten ist nur 18-Monate (1,5 Jahre) gültig!

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